18. Dezember 2010 7

Kondome schützen

Von in Meinung, Politik, Sex

Endlich sind neue Details der Vorwürfe und getätigten Aussagen im Fall Assange bekannt geworden. Der Guardian ist auf “unautorisierte” Weise an Informationen gelangt, die nicht einmal Assanges Anwälten zugänglich sind. Die interessantesten aus meiner Sicht:

  • Es geht, in strafrechtlicher Relevanz, hauptsächlich “nur” um “Sex, der nicht einvernehmlich teilweise ohne Kondom vollzogen wurde”, was in Schweden ein Vergewaltigungsvergehen darstellt, im Rest der Welt nicht. Ich bin mir jedenfalls sicher, dass Assange es nie wieder ohne macht.
  • Des weiteren geht es um Tatbestände der sexuellen Nötigung bzw. Belästigung, die sich mit “harmlosen” sexuellen Interaktionen abgewechselt haben sollen. Wer schonmal wilden Sex hatte, weiß, wie schwer da Trennlinien einzuziehen sind. Trotzdem: Ein “nein” bleibt immer ein “nein”. Hoffentlich schafft sich die schwedische Justiz den Durchblick.
  • Die beiden Frauen erhoben ihre Vorwürfe erst, nachdem sie voneinander von der jeweils anderen sexuellen Beziehung Assanges erfuhren. Bis dahin hatten sie engen Kontakt zu Assange, bspw. schlief er sechs Nächte mit einer der beiden Frauen in einem Bett. Auch wenn man Menschen eine gewisse Zeit zugestehen sollte, bis sie realisieren, was ihnen zugestoßen ist: Das riecht nach verletzter Eitelkeit, Eifersucht und Rache.
  • Assanges Anwälten werden relevante Details der Anklage vorenthalten, wie insgesamt Informationen zurückgehalten werden, vor allem was die evt. zweifelhafte Motivation der Frauen angeht, ihn zu beschuldigen. Er ist eben nicht sonderlich beliebt bei den Leuten, die auf solche Taktiken Einfluss haben.

Nachdem ich diese Details kenne, drängt sich mir leider eine Sichtweise auf: Hier wird, von mehreren Seiten, strategisch mit der Vergewaltigungsbrandmarke gefuchtelt. Und das schadet anderen, zweifelsfrei geschädigten Vergewaltigungsopfern mehr als alle sexistisch verzogene Wahrnehmung, alle politische Instrumentalisierung, alle mediale Ausschlachtung des Falls (siehe den heiß diskutierten Artikel der Feministin Naomi Watts dazu).

Denn das, was unter Vergewaltigung gemeinhin verstanden wird, hat eine ganz andere Tragweite als die tatsächlichen mutmaßlichen Vergehen, derer sich Assange schuldig gemacht haben soll. Vergewaltigung ist brutale, sexuelle, physische wie psychische Gewalt. Man muss sehr vorsichtig sein mit diesem Begriff und Abgrenzungen immer mitdenken, die in der simplifizierenden öffentlichen Wahrnehmung einer Maximalschuld Platz machen . Wer fahrlässig eine Vorverurteilung eines Beschuldigten wegen dieses perfiden Verbrechens namens Vergewaltigung in Kauf nimmt, handelt nicht nur gegenüber dem Beschuldigten ruchlos. Wer hochsensible Delikte wie eine Vergewaltigung, die ein Opfer auf so vielen Ebenen schadet, und deswegen auch dem Täter auf so vielen Ebenen anzukreiden ist, als Rachekeule benutzt, ist für die Auswirkungen auf den Umgang mit Vergewaltigungsopfern verantwortlich. Das hat nichts mit “ekligen Klischees” intriganter Weibsbilder zu tun, bzw. doch: Wenn sie leider in diesem Fall zutreffen, diese bösen Ahnungen, dass es hier eher um Eifersucht als um sexuelle Gewalt geht, ist ihre Verdichtung in Klischees kein Grund, sie nicht zu verurteilen.

Schräger Vergleich hierzu: Wenn mich ein prolliger Mantafahrer umfährt, ist seine Klischeehaftigkeit kein Grund, ihn anzuzeigen, auch wenn dadurch viele andere friedliche Mantafahrer unter gesellschaftlicher Ächtung durch Mantafahrerwitze leiden müssen. Sie sollten sich bei ihm beschweren, nicht bei mir.

Genauso sollten sich Menschen, die in irgendeiner Weise Empathie für Vergewaltigungsopfer aufbringen (ich schließe mich da ein), den zwei schwedischen Frauen als Auslöser für eine Boulevardisierung und Bagatellisierung des Vergewaltigungsbegriffes danken, die jede feministische Angst vor einem sexistischen Bumerang übertrifft. Wenn, nach all den politischen Winkelzügen und Manövern, nach einem halbwegs fairen Prozess und Abkühlung des Personenkultes um Assange, derselbige nicht oder nur zu einer relativ geringen Strafe für seine Penetration ohne Kondom verurteilt wird, hat in jedem Fall der Kampf für eine Anerkennung und Stärkung von Vergewaltigungsopfern und ihrer Souveränität schwer gelitten. Dass sich damit letztlich ausgerechnet die Opfer zu Tätern gemacht haben, ist traurig, aber, wenn man alle begründeten Schutzreflexe und den übergeordneten Willen zur Verteidigung der Würde von Vergewaltigungsopfern ausklammert, wahr.

Dass der Ablauf und die Heftigkeit der Verfolgung nach politischer Beeinflussung schmeckt, steht auf einem anderen Blatt. Ich glaube nicht an eine Verschwörung, oder wie es eine schwedische WikiLeaks-Führungsperson ausdrückt, welche beide Frauen, Assange und den Fall gut kennt: “Of course, the enemies of WikiLeaks may try to use this, but it begins with the two women and Julian. It is not the CIA sending a woman in a short skirt.”

Wahrscheinlich ist es ganz simpel: Die zwei Frauen beschließen gemeinsam (mit wie viel juristischer Legitimation auch immer), Rache an Assange zu nehmen. Ihnen muss bewusst sein, dass ein Vorwurf der Vergewaltigung, haltlos oder wohl begründet, ihm in der wichtigsten Phase seines Projektes immensen Schaden zufügt wird. Was auch immer er ihnen angetan hat: In ihren Augen hat er diesen Gegenschlag verdient. Der erste Staatsanwalt lässt die Anschuldigungen wegen Haltlosigkeit nicht weiter verfolgen. Die schwedische Staatsanwältin Ny jedoch, eine berüchtigte Hardlinerin bezüglich der Verfolgung von Sexualdelikten, sieht eine Chance auf einen interessanten, vielleicht prestigeträchtigen, jedenfalls wichtigen und öffentlichkeitswirksamen Fall. Die schwedischen Autoritäten werden von den Amerikanern explizit oder implizit aufgefordert, der Sache möglichst nachhaltig nachzugehen bzw. die Staatsanwältin nicht zu bremsen. Es braucht keine Verschwörung, keine CIA und keine schmutzigen Tricks, um aus dieser Sache die denkbar effizienteste Diskreditierung der Person Assange zu machen.

Dem Heldenbild seiner Freunde steht nun also das Bild eines egomanischen Vergewaltigers gegenüber, der noch dazu (diese unwichtige Information drang magischerweise an die Öffentlichkeit), mies im Bett ist:

“Not only had it been the world’s worst screw, it had also been violent.”

Hoffentlich erfahren wir bald, was davon wahr ist.

7 Kommentare zu “Kondome schützen

  1. Kevin Alone says:

    Was das penetrieren ohne Kondom angeht: Da geht es wohl um Hinterlist. Wenn jemand sagt nur mit Kondom und der andere heimlich keins verwendet, der erste das erst hinterher bemerkt, dann ist das ekelhaft. Absolut und extrem ekelhaft.

    Mir hat mal jemand in den Halz ejakuliert was ich erst gemerkt habe als alles vorbei war, weil man da hinten keine Geschmacksnerven hat. In dem Fall wurde nichts vorher explizit abgesprochen, ich bin einfach von gewöhnlichem Anstand ausgegangen, und deshalb konnte ich ihn danach halt einfach nicht mehr leiden. Es als Straftat zu definieren gegen das explizite Verbot ihn einen Menschen zu ejakulieren finde ich allerdings völlig logisch. Hätten wir vorher drüber gesprochen hätte ich ihm hinterher den Schädel eingeschlagen.

  2. Kevin Alone says:

    Und “Ich bin mir jedenfalls sicher, dass Assange es nie wieder ohne macht.”

    Soll er doch. Das ist ja wohl kaum der Punkt. Der Punkt ist das man dafür seit mindestens 20 jahren vorher fragen sollte, und keinesfalls und niemals trotz nein heimlich dennoch tun darf. Das schwedische Gesetzt wird Geschlechtsverkehr ohne Gummie wohl kaum prinzipiell verbieten – dann würden wohl fast alle Ehepaare dort permanent dagegen verstoßen.

    (Ich bin übrigens überzeugt davon keine Ahnung zu haben was im Fall Assange passiert ist. Da bezieh’ ich keine Position.)

  3. Kevin Alone says:

    Es tut mir leid das ich hier alles zuspame, aber wenn man so etwas in der Richtung mal erlebt hat brennt es so ihn einem wenn man etwas darüber liest das man nicht nachvollziehen kann.

    Wir sind uns sicher einig das wenn jemand etwas Sexuelles mit einem macht das man ihm verboten hat das dann Vergewaltigung oder sexuelle Gewalt zu nennen.

    Das gilt z.B. auch wenn jemand alles mögliche mit einem macht aber dann ablehnt wenn es z.B. um Küssen, Oralverkehr oder sonstwas geht. Wenn der andere dann weitermacht: Vergewaltigung oder sexuelle Gewalt. Man hat ja keinen Blankocheck erworben als man mit dem Sex angefangen hat.

    Das ätzende ist nun das wenn man nicht gerade bewusstlos ist man die meisten Übergriffe zwar mitbekommt – das jemand das Kondem aber heimlich nicht aufzieht oder abmacht dagegen sehr leicht nicht. Das ändert nichts daran das man etwas sexuelles mit einem macht das man ihm verboten hat: Vergewaltigung oder sexuelle Gewalt. Im Fall einer so nicht erlaubten Penetration müsste man es wohl sogar Vergewaltigung nennen.

    Du siehst, da wäre eigentlich nichts blödsinniges dran.

  4. fk says:

    Ich kann Deinen Standpunkt durchaus nachvollziehen. Und die Erweiterung des juristischen Tatbestandes Vergewaltigung, so kalt das klingen mag, um Sex ohne Kondom trotz anderer Absprache, kann man diskutieren. Du hast erklärt, warum das sinnvoll sein könnte. An dem Fall Assange sieht man aber, warum auch wieder nicht: Eine irgendwie geartete Gleichsetzung der Kondomfrage mit der “grundsätzlichen” Vergewaltigung halte ich eben für problematisch, nicht zuletzt für die Opfer des letzteren Vergehens. Um diese angemessen zu schützen und ihre Täter angemessen zu verfolgen, muss man vorsichtig mit unzulässigen Gleichsetzungen sein.

    Allgemein sträubt sich in mir alles, dieses Thema so pragmatisch angehen zu müssen, aber es tut in Ausnahmefällen eben Not. Sonst steckt man zu schnell Dinge in einen Sack, die nicht zusammen gehören.

    Gefährlich wird das halt alles, wenn sich Anreize zur Instrumentalisierung bieten. Lass mich einen zaghaften Vergleich wagen: Es gibt einen Unterschied zwischen fahrlässiger Körperverletzung und versuchtem Mord. In der Praxis liegt beides manchmal nah beieinander, und oft sind die Unterschiede rein psychologischer und letztendlich juristischer Natur. Da geht es um Motivation und Absicht, und dass man das gerecht beurteilen kann, ist eine Utopie, der wir aber folgen müssen, wollen wir eine klare rechtliche Bewertung.
    Aber man muss genau deswegen sehr vorsichtig sein, ob man jemandem Mord oder Fahrlässigkeit vorwirft. Das macht keines von beidem besser oder schlechter, und für beides sollte man bestraft werden. Es liegt gleichzeitig aber in der Verantwortung der Opfer und derer, die sie vertreten, bei allem gerechten Rachedurst und Gerechtigkeitssinn neben dem Prinzip “Im Zweifel für den Angeklagten” und der Unschuldsvermutung auch die Beschränkung auf den genauen Tatbestand zu wahren.

    • Kevin Alone says:

      “Eine irgendwie geartete Gleichsetzung der Kondomfrage mit der “grundsätzlichen” Vergewaltigung halte ich eben für problematisch, nicht zuletzt für die Opfer des letzteren Vergehens.”

      Ist ein Subset von:

      Eine irgendwie geartete Gleichsetzung der “Zustimmungsfrage zu einzelnen Praktiken ausser Geschlechtsverkehr” mit der “grundsätzlichen” Vergewaltigung halte ich eben für problematisch, nicht zuletzt für die Opfer des letzteren Vergehens.

      Daher nehme ich an du meinst nicht jede sexuelle Gewalt ist eine Vergewaltigung. So sehen das ja auch viele Rechtssprechungen. Ich persönlich finde das blödsinnig und falsch da jemand anders nicht wissen kann hat ob z.B. unerlaubter manueller oder penetrierender Sex schlimmer war. Doch ich sehe ein, nach dieser Unterscheidungslogik sollte man das im Raum stehende Verbrechen nicht Vergewaltigung nennen – völlig unabhängig von diesem Fall.

      Sehr wohl kann man es aber sexuellen Übergriff nennen. Und ich wüsste nicht was es da zu diskutieren gibt. Du würdest wohl kaum sagen: “War schon OK, auch wenn die dazu nein sagte.” Und wenn nur einer spricht wäre das ja eine kurze Diskussion.

      Zu der Fahrlässigkeit oder Absicht: Das können nur Götter unterschieden. Bei meinen Ausführungen unterschied ich deshalb zwischen: “Haben nicht drüber geredet” und “Hat sich drüber hinweggesetzt”. Das kann man auch ohne Gedanken lesen zu können unterscheiden.

      “Gefährlich wird das halt alles, wenn sich Anreize zur Instrumentalisierung bieten.” Damit stellen sich Gesetze per se als gefährlich raus. :-)

      “Es liegt gleichzeitig aber in der Verantwortung der Opfer und derer, die sie vertreten, bei allem gerechten Rachedurst und Gerechtigkeitssinn neben dem Prinzip “Im Zweifel für den Angeklagten” und der Unschuldsvermutung auch die Beschränkung auf den genauen Tatbestand zu wahren.”

      Ob jemand Opfer ist oder nicht “wissen” wir ja erst hinterher, daher meintest du wohl Ankläger. Und es liegt in der Verantwortung der Richter. Wenn die Vorwürfe als nicht wahr beurteilt werden kann der Angeklagte mit eigenen Vorwürfen zurück klagen. Alles irgendwie possenhaft, wie ich finde.

      Ich weiss das ich egal wer gewinnt (wie ätzend) mir kein Urteil über Ankläger und Angeklagte erlauben werde. Ich hatte in den betreffenden Nächten eben leider mein zweites Gesicht in der Reinigung.

      Ich wollte nur auf darauf hinweisen das mit jemanden trotz persönlichem Verbot ohne Gummi zu schlafen sehr wohl ein schlimmer sexueller Übergriff wäre.

  5. ed says:

    Penetratio Pentrationis!

  6. gesine says:

    @Kevin Alone: Danke.

    @alle:
    Es ist ein Unterschied auf dem Rechtsprinzip “Im Zweifel für den Angeklagten” zu bestehen oder die Anklage für fingiert zu halten und nach Möglichkeit Hinweise auf ihre Unhaltbarkeit zu suchen. Letzteres ist unter der Hand eine Verurteilung der Klägerinnen als Lügnerinnen und eine indirekte Parteinahme für den Angeklagten. Ob an der Klage etwas dran ist oder nicht, muss das Gericht klären.

    Bezüglich anders gearteter Hinweise (nur zum Ausgleich)gibt es auch Auszüge aus dem Protokoll zu lesen,die Folgendes verlautbaren:
    Die Polizei wollte auch wissen, ob die Frau während der Nacht irgendwann seine sexuellen Avancen abgewiesen hätte.
    - Ja, mehrfach, aber nicht auf eine ernstzunehmende Art und Weise. Nein, da war nichts Ungewöhnliches, antwortete Assange, der darauf besteht, dass alles, was er getan hat, völlig normal war.

    Wer entscheidet, welches “Nein” ernstzunehmen ist – die(der) die(der) Nein sagt oder der, dem es gesagt wird?

Schreib was!